Mit Schreiben vom 10.1208/Posteingang 18.12.08 reicht nun dieser RA beim Amtsgericht eine Klageschrift gegen mich, den neuen Eigentümer (seit 1.4.08) ein, mit der Begründung ein, ich sei durch den Eigentumsübergang in die Rechte und Pflichten des lfd. ... Ich muss nun innerhalb der nächsten Tage eine schriftliche Klageerwiderung beim Amtsgericht einreichen, wobei mir a) überhaupt keine Einzelheiten zu den spezifizierten Schadensersatzpositionen bekannt sind b) ich zu keinem der nun genannten Positionen logischerweise jemals Informationen erhalten habe ; Schadenszeitraum Ende Okt.2007 bis Ende Mai 2008 c) ich selbst einen RA einschalten musste, um die Hausverwaltung dazu zu bringen, mir ausstehende Mieten des April /Mai 2008 evtl gg Verrechnung Kaution zu überweisen ,sowie die NK-Abrechnung vorzulegen. d) ich mich absolut nicht für Dinge regresspflichtig sehe, die aus dem Geschäftsverkehr zwischen Mieter,Wohnungsverwaltung und Vor-Eigentümer entstanden sind. ... Auszug des Mieters 31.5.08 Klageeinreichung 10.12.08/22.12.08 Muss ich dann noch in der Klageerwiderung auf die einzelnen Schadensersatzpositionen eingehen, die wie gesagt ,alle aus der Kommunikation zwischen Wohnungsverwaltung/ Mieter/Sanierungshandwerker in einer Zeit herrühren, als ich noch kein Eigentümer war ?