Wie kann eine Agentur die volle Haftung für dessen erstellen Webseiten übernehmen?
vom 30.12.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Konstellation: Wir (GmbH) eine Webseiten-Agentur, die Webseiten für andere Unternehmen (Kunde) erstellt. Wir (GmbH) haben eine Tochter UG, welche die volle Haftung für die von uns (GmbH) für andere Unternehmen (Kunden) erstellten Webseiten übernehmen soll (für Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Cookies, ....) Wie ist es nun möglich dies umzusetzen, dass wenn ein Kunde eine Abmahnung (z.B. fehlende Angaben im Impressum bei dem Kunden, ...) erhalten würde (insbesondere die spätere strafbewehrte Unterlassungserklärung), dass diese nun unsere Tochter UG alleine zu verantworten, zu bezahlen und vor allem die Unterlassungserklärung zu unterschreiben hat und nicht unserer Kunde?