Gefahren bei Ablöse von EBK in Mietwohnung (Haftung?)
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Nun ziehen wir in eine neue WOhnung und werden die Küche gegen Ablöse dem Nachmieter überlassen (d.h. ohne die Küche abzubauen, insbesondere E-Herd und Spüle bleibt angeschlossen). ... Konkret: Wenn der Nachmieter die Küche nutzt und er erleidet einen Wasserschaden oder ihm brennt die Wohnung ab, müssen dann wir bzw. unser Bekannter dafür haften (evtl mit der Argumentation, das Anschließen der Geräte erfolgte nicht sachgemäß)? Oder können wir hier keine Probleme bekommen (auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Küche bereits 2.5 Jahre problemlos im (Dauer-)Einsatz war).