Abgeschleppt von Privatparkplatz, Auftraggeber kann nicht benannt werden
vom 21.12.2019
für 35 €
Der ortsübliche Satz beim Abschleppen durch die Polizei bei ca. 160 Euro, der Einsatz betrug ganze 4 min / 1,43 km und in 500m Nähe wäre ein öffentlicher Parkplatz zum Umsetzen mit stehts ausreichend Parkplätzen verfügbar gewesen. ... Es steht wohl außer Frage, das der Grundstücksberechtigte mich nach aktueller Rechtssprechung abschleppen lassen durfte (Besitzstörung gem. ... Meine Fragen an Sie lauten wie folgt: 1.