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Frage zu Verkehrsunfall - Was tun?

27. März 2023 21:05 |
Preis: 50,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem meinen ersten Unfall im Straßenverkehr. Genauer, leider mit einem Fahrradfahrer (Zum Glück bin ich Schrittgeschwinigkeit gefahren und gerade angefahren - Somit ist schlimmeres verhindert wurden). Bis zu diesem Tag bin ich knapp acht Jahre unfallfrei gefahren.

Nun habe ich meinen Brief von der Polizei erhalten mit der Aussage zum Geschehen aus Sicht des Betroffenen (Ich hatte keine Aussage abgegeben).
In dieser steht:

"Durch die vorliegende Unfallanzeige wurde bekannt, dass Sie an einen Verkehrsunfall beteiligt gewesen waren, wobei der Radfahrer leichte Verletzungen erlitt. Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Dadurch kam es zum Zusammenstoß (Vorfahrtsregelung durch Zeichen 206)"

Der Unfall ereignete sich an folgender Adresse. Hier können Sie sich gern einmal die Lage bei GOOGLE Maps ansehen, um dies etwas einschätzen zu können:

Bürgermeister-Haupt-Sraße, 23966 Wismar, Einmündung Parkplatz Aldi


Ich bin an besagtem Tag vom Parkplatz herunter gefahren um anschließend rechts auf die Hauptstraße abbiegen zu wollen. Da zu dem Zeitpunkt, aufgrund einer Baustelle, die Ampelanlage ausgeschaltet war, wurde hier mit dem Verkehrszeichen 206 der Verkehr geregelt. Ich bin langsam an die Kreuzung herangefahren und habe den Radfahrer in ausreichender Entfernung gesehen, so dass ich genügend Zeit zum überqueren und einfahren auf der Hauptstraße hätte. Da der Radweg an dem Kreuzungsübergang eine kleine Einbuchtung hat, war ich auch schon früh über dem Radweg hinweggefahren und begann mit meinem Abbiege-Mannöver. In diesem Moment, stand mein Wagen schon in einer leicht Diagonalen in der Kurve, als der Radfahrer beim Anfahren mit meiner Front zusammen stieß. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt auf die linke Seite des eventuell herannahenden Verkehrs konzentriert habe und ich nicht mehr davon ausgegangen bin, dass der Radfahrer noch VOR mir vorbei möchte, anstatt hinten ums Auto herum zu fahren um den dafür vorgesehenen Radweg zu benutzen.

Der Geschädigte wurde präventiv mit dem Krankenwagen abgeholt. Nach dem Aufprall war dieser ansprechbar und konnte, zum Glück, leicht angeschlagen laufen.


Ich benötige hier Hilfestellung um meine Aussage so verständlich wie möglich zu formulieren und ggf. mit einer Umformulierung die Aussage zu Gunsten meiner zu verbessern.
Da ich meine Aussage schriftlich abgeben möchte, benötige ich hier einmal Hilfestellung in der Formulierung der Aussage. Um diese so verständlich wie möglich mitzuteilen und zu Gunsten meiner zu verstärken.

Mir ist dieses Anliegen deshalb so wichtig, da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin.

Wie sehen Sie das Recht in diesem Fall (Wer hat Recht und wer hat Schuld)?


Vielen Dank im Voraus!


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich würde an Ihrer Stelle gerade von meinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen oder direkt einen Anwalt beauftragen. Dazwischen (Sie formulieren irgendetwas) macht keinen Sinn. Ich würde dazu raten, ersteinmal Akteneinsicht zu holen und danach erst erst zu reagieren.

Zu der Einschätzung: Sie haben die Vorfahrt genommen - ABER: wenn Sie bereits so weit schon in die Shpäre eingefahren waren und standen, kam ggf. eine Mitschuld angenommen werden.

Gerade deshalb rate ich: keine Aussage machen, Anwalt einschalten und ersteinmal in die Akte schauen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2023 | 12:31

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

vielen lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

In diesem Fall würde ich gern schriftlich meine Aussage abgeben und hier keinen Anwalt zusätzlich einschalten - Da ich hier auch betruflich nicht unbedingt Zeit für habe.

Können Sie mir hier eine Aussage vorformulieren, anhand meiner aufgeführten Daten?
Gerade als Laie verwendet man doch teils Wörter die nicht unbedingt verwendet werden sollten, da ist die professionelle Formulierung schon deutlich besser.

"Da ich meine Aussage schriftlich abgeben möchte, benötige ich hier einmal Hilfestellung in der Formulierung der Aussage. Um diese so verständlich wie möglich mitzuteilen und zu Gunsten meiner zu verstärken. "


Vielen Dank und liebe Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2023 | 12:50

Leider gibt es keine Standardformulierung, wie Sie sich das vorstellen. Ohne eine Akteneinsichtnahme können Anwälte - insbesondere ich - dies nicht vorformulieren, da wir auch dafür voll haften. Wenn ich schreibe, Sie standen, weil Sie das gesagt haben, und es war nicht so (laut Akte) kann dies ein Haftungsgrund sein. Auch wenn Sie beruflich wenig Zeit haben sage ich Ihnen als Fachanwältin, dass das für Sie ohne Akteneinsichtnahme böse enden kann (Fahrverbot 1 Monat oder Punkte möglich). Daher entweder selber laienhaft formulieren (schlechteste Idee) oder eben einen Anwalt alleine machen lassen aber (!) nur mit Akteneinsicht- wenig Zeitaufwand - kostet halt eben - aber 1 Monat laufen ist auch nicht schön!!!

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