Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde an Ihrer Stelle gerade von meinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen oder direkt einen Anwalt beauftragen. Dazwischen (Sie formulieren irgendetwas) macht keinen Sinn. Ich würde dazu raten, ersteinmal Akteneinsicht zu holen und danach erst erst zu reagieren.
Zu der Einschätzung: Sie haben die Vorfahrt genommen - ABER: wenn Sie bereits so weit schon in die Shpäre eingefahren waren und standen, kam ggf. eine Mitschuld angenommen werden.
Gerade deshalb rate ich: keine Aussage machen, Anwalt einschalten und ersteinmal in die Akte schauen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
In diesem Fall würde ich gern schriftlich meine Aussage abgeben und hier keinen Anwalt zusätzlich einschalten - Da ich hier auch betruflich nicht unbedingt Zeit für habe.
Können Sie mir hier eine Aussage vorformulieren, anhand meiner aufgeführten Daten?
Gerade als Laie verwendet man doch teils Wörter die nicht unbedingt verwendet werden sollten, da ist die professionelle Formulierung schon deutlich besser.
"Da ich meine Aussage schriftlich abgeben möchte, benötige ich hier einmal Hilfestellung in der Formulierung der Aussage. Um diese so verständlich wie möglich mitzuteilen und zu Gunsten meiner zu verstärken. "
Vielen Dank und liebe Grüße!
Leider gibt es keine Standardformulierung, wie Sie sich das vorstellen. Ohne eine Akteneinsichtnahme können Anwälte - insbesondere ich - dies nicht vorformulieren, da wir auch dafür voll haften. Wenn ich schreibe, Sie standen, weil Sie das gesagt haben, und es war nicht so (laut Akte) kann dies ein Haftungsgrund sein. Auch wenn Sie beruflich wenig Zeit haben sage ich Ihnen als Fachanwältin, dass das für Sie ohne Akteneinsichtnahme böse enden kann (Fahrverbot 1 Monat oder Punkte möglich). Daher entweder selber laienhaft formulieren (schlechteste Idee) oder eben einen Anwalt alleine machen lassen aber (!) nur mit Akteneinsicht- wenig Zeitaufwand - kostet halt eben - aber 1 Monat laufen ist auch nicht schön!!!