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Grundstück mit Betonaltlasten

6. April 2015 17:26 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Berücksichtigung von Abweichungen bei Ermittlung des Bodenrichtwertes

Sehr geehrte Damen u. Herren
Meine Frau hat ein Blumengeschäft und vor diesem Geschäft war seither eine Fußgängerunterführung. diese wird nun entfernt und wir hätten die Möglichkeit einen Teil dieser Fläche zu erwerben um Parkplätze anzulegen.
Zuerst hieß es, die Betonunterführung wird komplett entfernt, jetzt wurde nur ein Teil der Unterführung 1,50m ab Oberkante wurde abgetragen und wird nun mit Erde aufgefüllt, der Rest bleibt drin.
Die Stadtverwaltung hat den Bodenrichtwert mit 290.- € pro m² angesetzt und rechnet mit diesem.
Nun meine Frage.
Wie verhält sich der Bodenrichtwert, wenn noch Fundamente und Bodenplatte im Grundstück sind?
Meiner Ansicht mindert sich hier der m² Preis um einiges wie wenn er nicht mit Betonaltlasten der Unterführung belastet ist.
Oder liege ich hier falsch.

Danke für Ihre Ausführungen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Grundlage für den Abzug der s.g. wertmindernden Faktoren ist § 14 WertV:
Berücksichtigung von Abweichungen

„Weichen die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke oder der Grundstücke, für die Bodenrichtwerte oder Vergleichsfaktoren bebauter Grundstücke abgeleitet worden sind, vom Zustand des zu bewertenden Grundstücks ab, so ist dies durch Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen."

Der klassische Fall betrifft die Altlasten. Beton gehört zwar nicht zu Altlasten, da hier die umweltgefährdenden Komponenten fehlen. Jedoch kann das Vorhandensein von Betonplaten und Fundamenten die Errichtung der Parkplätze erschweren. Falls das der Fall ist, ist der Wert des Bodens zu mindern. Anderenfalls nicht.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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