Kündigung verhindern von Gewerberäumen
vom 28.7.2017
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, bleibt durch diesen Vertrag unberührt Gebrauchsfortsetzung: Setzt der Mieter nach Beendigung de Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fort, so tritt auch dann entgegen §545BGB n F. keine Verlängerung des Mietverhältnisses ein, wenn der Vermieter es unterlässt, seinen einer Verlängerung entgegenstehenden Willen zum Ausdruck zu bringen. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung seitens des Vermieters, so haftet der Mieter für jeden Mietausfall, der durch Leerstand oder dadurch entsteht, dass der Vermieter die Räume nur gegen geringere Miete vermieten konnte, längstens bis zum Ablauf des Zeitraumes, bis zu dem der Mieter von sich aus das Mietverhältnis beenden könnte Sondervereinbarung: Rückbau der Brandschutzmauer, Baulastverzeichniskosten trägt der Mieter. ... Er würde unsere ausgleichend angebotene Dachwohnung nur kaufen nicht mieten und hat sich jetzt in meiner 3er Hausgemeinschaft jetzt mit 2 Wohnungen insgesamt ca 150qm eingekauft. also auch Mitsprache Hof eingekauft.