ich habe bei ebay einen sack hundekuchen verkauft (8.50 EUR) und die vie freeway spezial kurz nach geldeingang abgeschickt. der käufer berichtete mir, das paket soll unfrei zugestellt worden sein und verweigerte die annahme. dies tat der käufer in einem sehr unfreundlichen ton. ich versicherte ihm mehrmals, das das paket bis 31.5 kg frei ist (Paketgewicht 5 kg), ich erklärte das ich den vorfall er prüfen kann wenn die ware zurück kommt. der ton des käufers blieb im weiteren schriftverkehr weiter unfreundlich und bezeichnete micht indirekt als Betrüger (drohte mit polizei) wodurch ich ihn als FROHLICJUNKIE bezeichnete. in einem späteren ergänzungskommentar meiner zuvor positiv abgegebenen bewertung bezeichnete ich sein verhalten als asoszial und vermerkte nie mehr ein geschäft mit ihm machen zu wollen. nun habe ich post von einem anwalt, dieser fechtet den kaufvertrag an, da eine arglistige täuschung vorlege und ich das paket unfrei versendet haben soll, dabei war das paket frei und zurückgekommen ist es bis heute auch nicht. desweiteren fordert der anwalt ein schmerzensgeld von 1.000 EUR weil ich den käufer per mail als frolicjunkie und im ergänzungskommentar als asozial bezeichnet habe. im übrigen wurde der ergänzungskommentar und die antwort des käufers von ebay kurz nach abgabe gelöscht. jetzt bleibt natürlich die frage, ob dieses schmerzensgeld überhaupt berechtigt ist und wie ich mich am besten weiter verhalten soll.