Kündigung der Mietwohnung obwohl nicht der Vertragspartner
vom 27.12.2011
35 €
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Aus diesem Grund erhielt ich als logische Konsequenz die fristlose Kündigung per Boten und vom Amtsgericht vor wenigen Tagen die von meiner Vermieterin eingereichte Räumungsklage..... Ich bin mir darüber im Klaren und mir ist bekannt, dass bei bereits zwei nichtbezahlten Mietaussenständen der Eigentümer eines Mietobjektes umgehend das Recht erhält dem Mieter gegenüber die Kündigung auszusprechen, ebenso dass ich auch hätte eher einschreiten, die Reissleine ziehen und bereits nach dem ersten Aussenstand weiteren aufkommenden hätte Einhalt gewähren müssen.... ... Bin ich in diesem Fall als Mieter zu sehen und im Rahmen dieser Kündigung auch zu behandeln oder ist diese Kündigung aufgrund eines nicht vorhandenen Mietvertrages unwirksam und ich habe Aussichten aufgrund einer hieraus folgenden Klageabweisung und dem daraus mir zugute kommenden resultierenden Zeitgewinn die ganze Angelegenheit auf den Status "Null" zu bringen, habe nicht mehr die unmittelbare Bedrohung der Obdachlosigkeit vor Augen und kann im Frühjahr alle Aussenstände zu begleichen (zu denen selbstverständlich auch keine weiteren hinzukommen würden) wieder Alles ins Reine zu bringen wie es über 40 Jahre lang zuvor auch war....??