Rückerstattung zuviel gezahlter Quellensteuer
vom 30.10.2019
für 32 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Mein Wohnsitz nach § 8 AO war und ist in Deutschland. Das machte durchaus Sinn, weil im europäischen Ausland im Gegensatz zu Deutschland die Einlagensicherung auch für Fremdwährungen galt. ... Auch frage ich mich, ob für mich trotz zuviel gezahlter Steuern irgendwelche sonstigen Unannehmlichkeiten zu erwarten sind, wenn ich meine Absicht in die Tat umsetze und die Steuererklärung für das Steuerjahr 2012 zwar verspätet, jedoch noch fristgerecht vor dem 31.12.2019 abgebe.