Es geht um den Privatverkauf eines PKWs und nun auftretenden Forderungen des Käufers (Autohändler) in punkto Nachbesserung, die in meinen Augen sehr „kritisch“ sind. ... Da die Vorgehensweise dieses Händlers und seine Art zu verhandeln und Dinge zu formulieren sehr unseriös und fragwürdig sind habe ich ihm nun geraten, er soll alle weiteren Details und „Forderungen“ mir bitte von seinem Anwalt zustellen lassen - in der Hoffnung, dieser belehrt ihn über seine Rechte und Chancen in dieser Geschichte. Allerdings würde ich eben gerne wissen, inwieweit er überhaupt irgendwelche berechtigten Forderungen an mich herantreten kann – ich habe das Auto nachweislich als Privatmann an einen gewerblichen Händler -> Fachmann verkauft,