Künstlersozialkasse: Künstlersozialabgabe für ausländische Künstler?
vom 12.2.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Hallo, als Unternehmer erfuhr ich heute, dass wir für die rund 20 ausländischen Künstler, die wir seit 2019 beschäftigen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, trotzdem diese Künstler nicht einmal EU-Bürger sind. Vgl. https://www.haufe.de/thema/kuenstlersozialabgabe/ "Künstlersozialabgabe für ausländische Künstler Werden ausländische Künstler oder Publizisten von einem abgabepflichtigen Unternehmen beauftragt besteht ebenfalls die Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe aus dem abgabepflichtigen Entgelt. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Leistung außerhalb Deutschlands erbracht wird und eine Verwertung in Deutschland nicht möglich ist.