Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Zunächst sind Sie verpflichtet, das Schriftstück, welches Sie als Testament bezeichnen, unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Nachlassgericht am letzten Wohnsitz Ihrer Mutter) abzuliefern.
Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie darin begünstigt sind oder nicht und trifft jeden, der ein Testament im Besitz hat.
Dann können Sie beim Nachlassgericht einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheines als Alleinerbe Ihrer Mutter stellen.
Es gibt allerdings eine Vielzahl von Punkten zu prüfen, z.B. ob das Testament formgültig ist, ob weitere anderslautende Testamente vorhanden sind, ob Ihre Mutter überhaupt berechtigt war, allein ein Testament zu machen oder ob es ein bindendes Ehegattentestament mit Ihrem Stiefvater gibt.
Sofern sich dann herausstellt, dass Sie tatsächlich Alleinerbe Ihrer Mutter geworden sind, erhalten Sie einen Erbschein.
Sie treten als Erbe in die Rechte und Pflichten Ihrer Mutter ein, und zwar rückwirkend auf den Todestag. Das bedeutet, dass Ihnen z.B. Bankguthaben zustehen, die auf den Namen der Mutter angelegt sind. Sie haben dann gegen Ihren Stiefvater einen Anspruch auf Auskunft über den Umfang des Nachlasses, da anzunehmen ist, dass er den Nachlass nach dem Tod Ihrer Mutter in Besitz genommen hat. Sofern Sie Alleinerbe sind, steht Ihnen somit nicht nur die Hälfte, sondern der gesamte Nachlass Ihrer Mutter zu.
Hinsichtlich der Häuser müsste man klären, inwieweit Ihre Mutter daran beteiligt ist. Wenn Ihr Stiefvater Alleineigentümer der Häuser ist, dann stehen Ihnen am Eigentum der Häuser keine Rechte zu. Allerdings könnte es sein, dass die Mutter sich im vergangenen Jahr, als sie den Erbteil ausbezahlt bekommen hat, an den Häusern finanziell beteiligt hat, z.B. durch die Gewährung eines Darlehens an den Stiefvater. Dann könnte ein Rückerstattungsanspruch in Betracht kommen.
Sollte das Testament aus irgendeinem Grund ungültig sein, so steht Ihnen entweder Ihr gesetzlicher Erbteil oder (falls der Stiefvater Alleinerbe geworden wäre), Ihr Pflichtteil zu.
Die Wiederverheiratung des Stiefvaters hat erbrechtlich keine Bedeutung, könnte jedoch dazu führen, dass Nachlassgegenstände und Guthaben Ihrer Mutter verbraucht werden und deshalb nicht mehr an Sie herausgegeben werden können. Es wäre also sinnvoll, die Angelegenheit zügig anzugehen.
Bei Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne über die kostenlose Nachfragefunktion zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus eine (dringend zu empfehlende) Vertretung wünschen, können Sie mich gerne über die untenstehende mailadresse kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
info@kanzlei-plewe.de
Diese Antwort ist vom 27.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Hallo,
vielen Dank für Ihre hilfreichen Informationen.
Meine Annahme, dass das Grundstück mit den beiden Häusern verkauft werden soll hat sich schneller bewahrheitet als gedacht.
Es soll schnellstmöglich komplett verkauft werden.
Das mittlerweile 15 Jahre alte Testament von meinem Stiefvater habe ich mittlerweile gefunden (ich soll der alleinige Erbe werden...?) Es wurde unter Zeugen niedergeschrieben, und nie offiziell eingereicht / beglaubigt.
Werde nach Ihrem Rat den Erbschein diese Woche beantragen. Laut dem zuständigen Gericht lag bis zur letzten Woche keine Forderungen / Testamente vor.
Meine Zusatzfrage: Wird mein Stiefvater in irgend einer Art und Weise vom Gericht über meinen Antrag auf den Erbschein informiert?
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Testament muss nicht beglaubigt werden, um wirksam zu sein. Es genügt, wenn es handschriftlich geschrieben und unterschrieben wurde.
Ihr Stiefvater muss vom Nachlassgericht über Ihren Antrag auf Erteilung eines Erbscheines informiert werden, da er als Ehemann der Verstorbenen ein gesetzliches Erbrecht hat, welches durch das Testament beeinträchtigt wird.
Falls Sie Alleinerbe sind, stünde Ihrem Stiefvater ein Pflichtteilsrecht zu. Sie müssen also damit rechnen, dass er dies Ihnen gegenüber geltend macht.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin