Arbeitsvertrag für die Anstellung der Ehefrau im eigenen Unternehmen
vom 9.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Ziel ist es, dass der Vertrag -arbeitsrechtlich wirksam ist, -steuerlich vom Finanzamt und sozialversicherungsrechtlich von der Deutschen Rentenversicherung als fremdüblich anerkannt wird und kein Vorwurf eines Scheinvertrags entsteht. ... Steuer- & Sozialversicherungssicherheit: -Reicht die Formulierung, um Fremdüblichkeit zu belegen?