Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige eine Eigentumswohnung zu kaufen. ... Einen Auszug aus dem Kaufvertrag finden Sie in der Anlage. ... Kaufpreisfälligkeit
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises sind:
Die Mitteilung durch den amtierenden Notar, dass
a)die Auflassungsvormerkung auf dem hier erworbenen Grundbesitz für den Käufer im Rang nach den in Abschnitt I genannten sowie etwa unter Mitwirkung des Käufers bestellten Grundstücksbelastungen im Grundbuch eingetragen ist,
b)die Baugenehmigung erteilt ist oder eine Bestätigung der Baubehörde vorliegt, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt,
c)der Kaufvertrag rechtswirksam ist und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen - mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes – vorliegen,
d)die Lastenfreistellung durch Vorliegen der Pfandentlassungsbewilligung der Grundpfandrechtsgläubigerin gesichert ist.