Es wurde ein Mietvertrag über Heizkostenverteiler für 7-Familienhaus geschlossen (Mietlaufzeit von Geräten beträgt 10 Jahre).Der Eigentümer dieses Hauses ist vor 3 Jahren verstorben,er hat auch diesen Vertrag abgeschlossen.Danach bildet sich Erbgemeinschaft aus 3 Personen,dieser Vertrgag übergeht schtillschweigend an alle Erben rüber.Das Haus befindet sich 1 Jahr mit Besitzt von Erbgemeinschaft,dann ist das Haus verkauft an einen neuen Eigentümer.Vergehen noch 1,5 Jahre bis sich die Firma meldet bei welcher auch die Heizkostenverteiler gemietet wurden und verlangen die Summe xxxx für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages (auf Rückgabe der Geräte verzichten die).Die Kosten werden von Erben verlangt mit der Begründung,der neuer Besitzer nicht an eine Fortführung von diesem Vertrag interessiert,also will nicht haben.