Zahlung und Rechnung im Namen des Verkäufers abwickeln. Geht das?
vom 24.3.2014
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Etwas problematisch ist, dass in diesem Online-Shop ich auch meine Waren verkaufe. ... Ich kann eine Rechnung vom Verkäufer mir gegenüber anfordern und diese als Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Jedoch wenn ich die Rechnung vom Verkäufer nehme und eigene Rechnung dem Kunden gegenüber stelle, dann figuriere ich als Verkäufer von Waren der Firma A und als Käufer der Waren der Firma A.