wie ist die rechtliche grundlage bei rechnungen (Handwerk) wenn kein schriftlicher Auftrag vorliegt? die handwerksfirma hat uns ihr angebot erst unterbreitet, als die arbeiten von ihnen schon zu 30 % geleistet waren und haben diese dann auch weitergeführt und abgeschlossen, ohne dass wir einen schriftlichen auftrag erteilten. wir sind mit der höhe der forderung aber nicht einverstanden und gehen ausserdem davon aus, dass das angebot absichtlich zurück gehalten wurde, bis wir aufgrund von terminlichem druck keine andere wahl mehr hatten, als die arbeiten von dieser firma weiterhin ausführen zu lassen. deshalb haben wir auf anraten unseres bauleiters die rechnung nicht bezahlt, sondern eine gegenkalkulation erstellt, die sich auf die tatsächlichen arbeitsstunden bezieht. das haben wir sehr großzügig berechnet und waren noch immer 200 % unter dem was die firma verlangt. wir hatten die hoffnung auf einen vergleich, die firma hat aber auf die gegenkalkulaton nicht reagiert, es lassen sich keine gespräche führen, stattdessen ist eine kreishandwerkerschaft nun beauftragt das geld von uns zu verlangen und droht nun mit anwalt und inkasso. ist es tatsächlich so, dass wenn kein schriftlicher auftrag vorliegt, die berechnung der kosten sich auf die arbeitsstunden beziehen muss?