schwarzfahren polizeiliche ermittlungen
Laut dem Brief, werden die Ermittlungsakten nach der Zweiwochigen Frist an der Staatsanwaltschaft übersandt. ich bin nicht Vorbestraft; war aber einmal (vor ca. 4 Jahre) beim Schwarzfahren in einem Bus einen anderen Verkehrsbetriebs innerhalb des gleichen Verkehrsverbunds erwischt. damals wurde die Polizei auch zur Identitätsfeststellung angerufen, ich habe aber später nur eine "Erhöhtes Beförderungsentgelt Zahlugsaufforderung" von Verkehrsbetrieb bekommen, und das habe ich auch damals bezahlt. nun die Fragen. was wird jetzt passieren? ... gibt es eine Chance, irgendwelchen Verfahren zu vermeiden und nur einen "Erhöhtes Beförderungsentgelt" wie letztes Mal zu zahlen?