Leider versäumte er es, die noch fehlenden Unterlagen einzureichen, sodass nur ein Teil dort eingegangen war und dem Antrag auf BAföG somit nicht entsprochen werden konnte. "Ihrem Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem BAföG in der zur Zeit geltenden Fassung für den Zeitraum [...] kann [...] nicht entsprochen werden., da die erforderlichen Unterlagen gemäß §§ 46,47 BAföG in Verbindung mit § 60 SGB nicht beigebracht wurden." ... Als mein Sohn das Schreiben von der zuständigen Behörde kam, dass seinem Antrag nicht entsprochen werden konnte, vergaß ich, dies der Bundesagentur mitzuteilen, sodass der BAfäG-Betrag bis heute noch von meinem ALG II angerechnet worden ist.