spanisches Gesellschaftsrecht
vom 19.8.2010
45 €
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Eine spanische S.A.e.L. ist per Beschluss einer ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung liquidiert und der Erlös den Ge-sellschaftern zugeteilt worden. Die Schlussbilanz ist im spanischen Handelregisteranzeiger ver- öffentlicht worden. Die Einspruchsfristen dagegen nach Art. 115 und 116 LSA sind abgelaufen.