Sehr geehrte Fragestellerin,
anhand der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
Insgesamt erscheint Ihre Homepage generell als in Ordnung.
1. Zum Thema Design und Urheberrecht:
Abmahngefährdet sind hier grundsätzlich etwaige Urheberrechtsverletzungen von Ihnen an Grafiken, Bildern, Fotos, Lichtbilder, Logos, Texte und Videos etc. Hier sollten Sie also darauf achten, dass die verwendeten Texte, Logos, Bilder etc. von Ihnen stammen. Sollten Sie hier Sachen von anderen übernehmen, so sollten Sie sich die vorherige Zustimmung hierzu vom entwaigen Rechteinhaber einholen. Hierin sollte ebenfalls aufgenommen sein, ob Sie bei Verwendung die Quelle mit angeben müssen (Urheberbennnung). Dies sollte insgesamt nachweisbar geschehen. Ob hier Urheberrechte von Dritten in Betracht kommen, kann derzeit von mir mangels Informationen hierzu nicht beurteilt werden.
2. Thema Anfahrtskizzen u. Widgets etc.
Hier gilt grds. das Vorgenannte. Hier nutzen Sie Google Maps und ein Wetter Widget / PlugIn. Solange Sie sich hier im Rahmen derer Nutzungsbedingungen der Anbieter bewegen, wird das kein Problem darstellen.
3. Thema Impressum / Anbieterkennzeichnung
Anzugeben sind neben Ihrer Geschäftsbezeichnung, Ihr Vor- und Zuname, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihre Email-Adresse. Daneben müssen Sie, wenn Sie eine Aufsichtsbehörde haben, diese ebenfalls mit angeben.Dies scheint soweit in Ordnung.
Ein Link zu Ihrer Aufsichtsbehörde wäre ratsam. Wenn für Sie hier besondere berufsrechtliche Regelungen gelten sollten, sollten Sie darauf ebenfalls verweisen.
Eine Umsatzsteueridentnummer muss nur angegeben werden, wenn Sie tatsächlich eine haben. Eine Steuernummer muss nicht angegeben werden.
4. Thema Praxisfotos
Hier gilt grds. das oben unter Punkt 1 genannte. Doch sind hier bei Abbildungen von anderen Personen (Kinder, Mitarbeiter etc.) darüber hinaus deren Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild zu berücksichtigen. Auch hier sollten Sie sich nachweisbar die Zustimmung der Verwendung der Fotos für die Onlinenutzung einholen, bei Kindern von deren Erziehungsberechtigten.
5. Datenschutzerklärung
Eine solche ist vorhanden und scheint den derzeitigen Anforderungen zu genügen. Insbesondere finden sich dort Erklärungen zu den von Ihnen genutzten Social Media PlugIns (z.B. Facebook, Goolge+, Google Analytics, Google Adsense etc.). Allerdings fehlen hier die Links zu den Datenschutzerklärungen dieser PlugIns. Diese sollten Sie noch einfügen.
Sie verwenden zur Terminvereinbarung ein Kontaktformular. Daher sollten hierzu ebenfalls kurze Ausführungen in der Datenschutzerklärung gemacht werden. Vor dem Button "Senden" sollte vorsorglich auf Ihre Datenschutzerklärung und eine Zustimmung hierzu (mit Link zur Datenschutzerklärung) hingewiesen werden.
Darüber hinaus sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung um einen zuständigen Ansprechpartner (mit Name, Anschrift, Email) ergänzen.
Hoffentlich konnte ich weiterhelfen. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt