Beschädigung gemietete Wohnung durch Messie Mutter
vom 7.12.2018
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Unsere Frage: Sind wir als Kinder rechtlich verpflichtet den Wohneigentümer über den Zustand zu informieren oder verstösst dieses nicht gegen geltendes Recht (Datenschutz etc.)