Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn der Dackel erheblich stört und Sie dann trotz Aufforderung durch den Vermieter nichts dagegen tun, besteht hier in der Tat die Gefahr, dass der Vermieter gegen Sie auf Unterlassung der Hundehaltung verklagen kann (LG Berlin GE 95, 621).
Das kann schlimmstenfallls bedeuten, dass der Dackel dann abgeschafft werden muss (eine Kündigung kann aber zunächst nicht ausgesprochen werden; das käme überhaupt erst dann in Betracht, wenn Ihnen mehrere Abmahnungen seitens des Vermieters erklärt worden wären und das Gebell dann immer noch nicht aufhört).
Fraglich ist, was nun "erheblich" ist. Leider führen Sie nicht aus, in welcher Zeit das Tier bellt. Kommt dieses nur gelegentlich vor, wäre es zumutbar (AG Hamburg WM 91,94).
Zieht es sich über mehrere Stunden hin, muss das nicht hingenommen werden (OLG Düsseldorf WM 90, 400).
Ohne nun feste Zeiten nennen zu können, gibt es sogar ein Gerichtsurteil (OLG Hamm WM 90, 123) in denen Zeiten, in denen ein Hund bellen darf, festgelegt worden sind: 8 - 13; 15 - 19 Uhr nicht länger als 10 min am Stück, insgesamt aber höchstens 30 min.
Hier sollten Sie also versuchen, mit den Nachbarn in Kontakt zu treten, um die Zeiten und ggfs. Gründe für das Bellen zu erfahren.
Sollte der Hund nicht mit dem Bellen aufhören, ist rechtlich an eine Abschaffung zu denken.
Ansonsten sollten Sie es vielleicht einmal mit einem Tiertrainer oder sogar Hundesitter für die Zeiten versuchen. Manchmal hilft es schon, dem Tier ein Kleidungsstück von Ihnen ins Körbchen zu legen, um das Tier aufgrund der Witterungsaufnahme zu beruhigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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