Abmahnung wegen Arztbewertung im Internet
vom 24.11.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Aus Ärger über die schlechte Behandlung bei einem Arzt und darüber, dass ich offensichtlich auf sein offensives Online-Marketing (viele m.E. gefakte Bewertungen) hereingefallen bin, habe ich auf vier dieser Internet-Bewertungsportale unter meinem Namen einen kleinen – sachlichen – Text gestellt, um eventuell weitere Patienten vor diesem Budenzauber zu bewahren. ... Frage: Ist das rechtens??