Bürgschaft für eine Versicherungsagentur
vom 23.1.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Ich arbeite seit 2004 in einer kleinen Versicherungsagentur als Innendienstkraft, im Jahr 2008 wurde aus dieser Agentur eine GmbH gegründet und der "Eigentümer" hat mich als Geschäftsführer eingesetzt. ... Die GmbH hat mit mehreren Versicherungsgesellschaften Vermittlungsverträge, damit diese überhaupt gemacht werden konnten, musste ich als Geschäftsführer als "Bürge" eintreten. ... Bisher hat nur eine Gesellschaft eine Rückmeldung gegeben, dass zum Zeitpunkt meines Austritts der neue GF eine Bürgschaft unterschreiben muss, diese jedoch lediglich für die zukünftigen Dinge gilt, d.h. für mich, die "Altlasten" bleiben bei mir.