Für das Haus der Neffen räumt der Erblasser den "Geschwistern", Wohnrecht und das Recht zu vermieten ein. Er nennt hier keine Namen, so dass es seine Geschwister (A und B) sein könnten oder die Neffen (hier um es evtl. einem von beiden möglich zu machen in das Haus zu ziehen, ohne die Probleme einer Erbengemeinschaft). ... Kommt dort auch das "Geschwister-Wohnrecht" zur Sprache und wie führt man dann Beweis, dass die Neffen gemeint sind?