Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mutter ist verwitwet 2014 verstorben - sie hat nur einen Sohn und eine uneheliche Tochter (mich). Der Sohn ist der Alleinerbe, er hat das selbstbewohnte Haus unserer Mutter geerbt und Bargeld - über meinen diesbezüglichen Pflichtteilsanspruch sind wir uns aber schon fast einig. Allerdings gibt es noch eine Zuwendung an meinen Bruder, über deren rechtliche Einordnung wir auf gar keinen gemeinsamen Nenner kommen: Im August 1993 hat unsere Mutter meinen Bruder ein (vermietetes) Einfamilienhaus überschrieben mit folgenden Auflagen: -im Gegenzug musste mein Bruder auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichten, -nur für den Fall, dass mein Bruder kinderlos und vor meiner Mutter verstirbt, hat sich unsere Mutter eine Sicherungshypothek von 65.000DM eintragen lassen.