Tochtergesellschaft
vom 1.12.2008
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Eine GmbH will einen Teilbereich in eine 100ige Tochtergesellschaft auslagern. Die betroffenen Mitarbeiter sollen 1:1 in die Tochter übernommen werden, bei Wahrung ihres sozialen Standes, sprich Frimenzugehörigkeit und daraus resultierende Kündigungsfristen etc. Frage: Was passiert, wenn die Tochter doch einmal in Schieflage gerät und Insolvenz anmelden muß (derzeit nicht absehbar) - haftet dann die Mutter über die eingezahlte Stammeinlage hinaus z.B. für Abfindungen und Gehälter ?