Private Klassenfeier
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Hallo, die Schüler der Klasse unseres Kindes haben eine Veranstaltung in einer Grillhütte mit Zelten geplant - ohne Eltern oder sonstige Aufsicht. Die minderjährigen Kinder haben alles selbst organisiert. Nur die Grillhütte mussten wir als Eltern eines Kindes mieten.