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Nebenkostenabrechnung 2005

28. März 2006 21:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Wir,2Erwachsene u. 2 Kinder wohnten in einem Zweifamielienhaus,
in einer ca.90qm grossen Wohnung.Nun bekamen wir die Nebenkostenabrechnung mit der ich nicht einverstanden bin:
Heizoel 2075ltr 47,95ct 1154,-
Heizung Nebenkosten 165,-
Müllabfuhr 321,-
Wasseruntersuchung 187,-
Steuer Haus 252,-
Versicherung Haus 353,-
Gesamt:2432,- davon 50%:1216,- Abwasser 4 Personen 412,-
Eine Nachzahlung der Nebenkosten von 2005:188,-
und eine von 2004:150,-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei den umgelegten Kosten um Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung handelt (vgl. §§ 1f. BetrKV ). Hier sehe ich keinen Einwand gegen die aufgelisteten Positionen.

Es stellt sich die Frage, ob insbesondere die Heizkosten richtig verteilt sind (nur relevant, wenn die Wohnungen von einer zentralen Heizungsanlage beheizt werden). Gem. § 12 HeizKV besteht hier die Möglichkeit der Kürzung um 15 %. Dies kann ich mangels weiterer Angaben leider nicht beantworten.

Stellt sich die Frage, ob der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, die Abrechnung einfach und nachvollziehbar zu gestalten. Außerdem muss er die Posten belegen und richtig gerechnet haben.

Sie können Einsicht in die zugrunde gelegten Belege verlangen (§ 259 BGB ).

Mit dem vorbezeichneten Prüfschema möchte ich Ihnen eine Hilfe zur eigenen Prüfung geben, da eine Beurteilung aufgrund Ihrer Angaben leider nicht möglich ist. Sollten Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, behalten Sie den Betrag zunächst zurück.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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