Erbengemeinschaft/Miteigentum eines Hartz4-Empfängers
vom 16.6.2008
40 €
Historischer Preis
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Jeder der beiden Erben, welche das Objekt selbst nutzen, hat einen Erbrechtsanspruch von je 1/4, da der weitere Erbe 1/2 Anspruch hält und dies unentgeldlich zur Nutzung überlassen hat. ... Der Witz an der Sache ist hauptsächlich, das für einen "normalen" Hartz4-Empfänger u.a. die volle Miete bezahlt werden und hier kein Cent!