Fragen zum Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Wenn die Strom- oder Wasserversorgung, die Entwässerung oder der Bereich der technischen Einrichtungen unterbrochen werden, wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten oder wenn vorübergehend geschlossen werden muss (Info: Wir sind Untermieter), hat der Mieter kein Mietminderungsrecht und keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter, aber ein Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. 5.