Meine konkrete Frage: Ist es - um ein Säumnisurteil zu verhindern - ausreichend, wenn ich in der Klageerwiderung schreibe, dass 1.) die vom Vermieter angegebenen Mietrückstände nicht zutreffend sind (ohne nähere Angaben dazu zu machen oder Beweise mitzuschicken) und 2.) mir vom Vermieter schon vor der Kündigung mündlich mitgeteilt wurde, dass er die Wohnung renovieren will um sie teurer an jemand anders zu vermieten, und ich deshalb bis Ende des Jahres die Wohnung räumen soll. ... Mietzahlungen flossen manchmal bar, und die Androhung der Kündigung um zu Renovieren war ja leider mündlich. ... Wie gesagt, es geht mir darum, Zeit zu gewinnen um rechtzeitig vor der Räumung eine Wohnung finden zu können.