Kontrolle Notarvertrag für Käufer eines Einfamilienhauses
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, wir (Käufer) möchte ein Objekt erwerben, welches Anfang 2000 gebaut wurde. Dazu wurde uns vom Notar des Verkäufers der Notarvertrag als Entwurf zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie den Vertrag, ob etwas fehlt, ob es Benachteilgigungen für uns gibt und ob sie dazu bzw. generell Empfehlungen für uns haben.