Änderung / Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages
vom 16.9.2010
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Am 14.01.2010 wurde dieser Vertrag bis zum 31.05.2010 verlängert mit gleichzeitiger Stundenreduzierung und diesmal ohne Angabe eines Sachgrundes nach § 14 TzBfG. Am 13.04.2010 wurde dieser Vertrag nochmals verlängert bis zum 31.12.2010, wieder ohne Angabe eines Sachgrundes, aber mit einer nochmaligen Veränderung der Wochenarbeitszeit Diesmal war der Satz "...auf Ihren Wunsch hin... die Arbeitzeit reduziert..." enthalten.