Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses
vom 9.8.2005
20 €
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Ist es richtig, dass eine ordentliche Kündigung des Vertrags (Dauerschuldverhältnisse können ja gekündigt werden) bis zum 1.9.2020 ausgeschlossen ist, da der Vertrag befristet (endet ja am 1.9.2020) abgeschlossen worden ist? ... In diesem Fall käme wohl nur eine Kündigung aus wichtigem Grund <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 314 BGB: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund">§ 314 BGB</a> in Frage oder?