Kündigung wegen Straftat außerhalb der Arbeit
vom 6.11.2020
für 67 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Als am Montag zur Spätschicht wollte wurde ich fristlos gekündigt. Es steht hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, hilfsweise zum 31.01.2021. Heißt dass ich bekomme noch bis 31.01.2021 Geld und darf er mich deswegen fristlos kündigen.