Februar beziehen wollte. ende november habe ich den vermieter nochmals mehrfach kontaktiert, er hat mir mündlich und auch schriftlich bestätigt, dass er den vertrag versendet habe und alles i.o. sei. ich habe darauf aber sicherheits halber meine alte wohnung noch nicht gekündet und ihn diesbezüglich orientiert. der vertrag wurde mir letztlich am 29.12.2011 zugestellt worauf ich nach meiner rückkehr, ende januar, mit dem vermieter wieder kontakt aufgenommen habe und mit ihm eine neu eine wohnungsübergabe per ende februar und eine mietbeginn per 1.3.2012 vereinbart habe (gemäss seinen aussagen hätte er wohl den vertag falsch versenden und der sei zweimals zurückgekommen). der neue mietbeginn habe ich entsprechend im mietvertrag von hand vermerkt und paraphiert, sowie den mietvertrag unterzeichnet und zurückgesendet. nun ist die vormieterin auch wie mit dem vermieter vereinbart ende januar aus der wohnung ausgezogen, der vermieter will aber von ihr, die februarmiete vergütet haben. dies akzeptiert die vormieterin selbstverständlich nicht. der vermieter behauptet nun, sie müsse einen mietauflösungsvertrag unterzeichen (in dem natürlich ein längere mietdaruer bestätigt werden muss), sonst lasse er sie nicht aus dem mietverhältniss. ich selbst habe aber nach dem gemeinsamen anpassen des mietvertrages (mündlich, sowie meinerseits schriftlich) meine wohnung gekündigt und mit ihm schon zweimalig einen wohnungsübergabe termin vereinbart, welcher jeweils kurzfristig verschoben wurde. beim zweiten termin wurde mir eine übergabe auf 1.4.2012 in aussicht gestellt, da die angelegenheit bis da vor gericht geklärt sein soll, oder eine alternative wohnung vom gleichen vermieter, die sofort verfügbar sei. ich habe bei diesem termin nochmals einem neuen festlegen des mietbeginn per 1.4.2012 zugestummen, da ich ja noch bis ende april die alte wohnung habe. ich will aber auch umbedingt einen moant mietübergang haben und habe daher dies schriftlich bestätigt und auch mitgeteilt, dass dies die letze verschiebung sei, der ich zustimmen kann. der vermieter hat mir daraufhin einen brief zukommen lassen, laut dem sie mir den 1.april 2012 noch nicht garantieren könne, da sie nicht wisse, wann die angelegenheit mit der vormieterin geklärt sei (sie hat mich wörtlich gebeten, sie doch diesen rechtsstreit austragen zu lassen, ohne, dass sie ihre positon schwächen müssen ...mit einem neuen vertag). ich habe unterdessen gemäss vertag die erste miete für märz dem vermieter bezahlt, auch wenn ich die wohnung noch nicht übernehmen konnte. ich bin die ganze angelegenheit nun aber auch langsam leid und möchte der vermieterschaft eine frist setzen und sonst den vertrag ev. auflösen und ev. schadensersatz ansprüche für das ganze geltend machen (ich bin wegen der unterzeichnung mehrfach aus der schweiz nach berlin gereist und werde sicher noch mehraufwendungen für eine ersatzwohnung haben). könen sie mich diesbezüglich beraten?