Fohlenrückgabe rechtlich OK?
vom 20.2.2010
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hierfür hat sie im Vertrag einen Passus stehen, unter "Beschaffenheitsvereinbarung": "Während seiner Besitzzeit hat der Verkäufer folgende Besonderheiten/Eigenschaften des Pferdes kennen gelernt, auf die er nachstehend im Einzelnen aufmerksam macht: o evtl. Tragend (Fohlen geht sofort nach dem Absetzen an den Verkäufer zurück)" Nun meine Frage: Ist dies rechtlich einwandfrei, dass ich absofort alle Kosten für Stute und das evtl. ... b) Muss ich alle Kosten tragen und sie kommt das Fohlen kostenlos abholen?