Zeugen gab es bei unserer mündlichen Vereinbarung leider keine, wobei ja schon der gesunde Menschenverstand ausschließt, dass ich aus einem für mich mietfreien Einfamilienhaus ausziehe, um in eine Wohnung zu ziehen, in welcher ich monatliche Kosten in Höhe von 500,- Euro habe und freiwillig zudem auf die Mieteinnahmen verzichte. ... Wenn mein Exmann jetzt unsere neue mündliche Vereinbarung mit der alten Scheidungsfolgenvereinbarung vermischt, müsste es dann nicht eigentlich so laut der alten Vereinbarung sein, dass er (wie Ihnen bereits geschrieben hat er den Mietwert des Hauses mit 1300,- Euro angesetzt, insgesamt 122.200 Euro-siehe Scheidungsfolgevereinbarung) mir dann den Restwert (Monate bis zum 06.02.2021 x 1300,- Euro) zahlen müsste durch den vorzeitigen Auszug , der dann natürlich hälftig an meine Tochter ginge und nicht die 45.000 Euro für die neue Wohnung ?