Ich weiß, dass der Handel mit Bitcoin an sich legal und von der Bafin gebilligt ist, jedoch werden diese, wie Sie wissen, auch teilweise für den Erwerb von illegalen Gütern verwendet. Bei dieser Frage geht es rein um präventive Maßnahmen vor dem Verkauf an Privatpersonen. Wenn ich, Privatperson, Bitcoin an der Börse kaufe und Sie dann, ohne deren Kaufauftrag (also Eigenhandel), weiter an Privatpersonen, welche anonym bleiben wollen, verkaufe, bin ich da, auch wenn ich nichts über diese Personen weiß, insbesondere nichts über den Verwendungszweck der Coins, für deren eventuell illegale Einkäufe verantwortlich?