Gebruchtwagenkauf - Ausschluss Sachmängelhaftung Unternehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Letztlich wurden wir uns über den Preis einig - der Wagen soll 33.400 Euro netto kosten - und vereinbarten folgendes: Er macht mir die notwendigen Papiere fertig (Fahrzeug soll in die Schweiz ausgeführt werden) und ich kann das Auto nächste Woche abholen. Im Anschluss setzte der Verkäufer einen Vertrag auf, den ich dann auch unterschrieben habe. ... Durch den erwähnten Passus habe ich das Gefühl, das mich der Verkäufer übers Ohr hauen will.