Das findet aber in der Praxis kaum statt, da meine Mieter und die Eigentümerin des Nachbarraumes sich allgemein nicht gut verstehen und außerdem Differenzen darüber bestehen, bei welchen Wetterlagen das Fenster am besten geöffnet und bei welchen am besten geschlossen sein sollte. Aus dieser Situation und aus der Tatsache, dass der Abstellraum meiner Mieter drei Außenwände hat (im Gegensatz zu den anderen Abstellräumen mit jeweils einer Außenwand), resultiert eine so hohe Feuchtigkeit im Abstellraum meiner Mieter, dass sich an den Wänden teilweise Schimmel gebildet hat und der Raum aufgrund der schlechten Luftqualität schon seit einer Weile kaum noch nutzbar ist. Meine Mieter drohen schon damit, mir deswegen die Miete zu kürzen, wenn auch momentan noch eher, damit ich aufgrund dieser Drohung Druck bei Hausverwaltung (es handelt sich bei den Abstellräumen nicht um Sondereigentum, sondern um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht) und Architekt machen kann, dass erstens von der Hausverwaltung eine verbindliche Lüftungsregelung für die Bewohner erstellt wird und zweitens bauliche Massnahmen (Luftschlitze in den Türen; Umbau der Fenster, so dass sie von nur einem Keller aus betätigt werden können) durchgeführt werden.