Durch Fernwärmeversorger verändert Abrechnungsbasis führt zu Preissteigerung
vom 2.6.2016
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Der Versorger beruft sich darauf, dass die Eichung der Zähler nur bis zum Jahr 2013 gültig war und nach dem neuen MessEG die Zähler nicht mehr für eine Abrechnung herangezogen werden dürfen.