Wir haben als Eltern eine Bankbürgschaft als Kaution hinterlegt -heisst das jetzt, dass der Vermieter da ran kann, wenn mit dem Nachmieter etwas nicht stimmt? Der Sohn zieht jetzt zum 1.7. aus (nach fristgerechter Kündigung), ein Nachmieter ist angeblich zur Stelle - unser Sohn schafft aber erst am Montag, den 3.7.06 den endgültigen Auszug; der Vermieter weiß darüber Bescheid, erzählt uns jetzt aber etwas von Schadensersatzforderungen, die auf uns zukommen, da der Nachmieter heute noch nicht in die Räume kann. ... Der angebliche Nachmieter bekommt am Montag seine Waren und die für den Betrieb erforderlichen Geräte geliefert, bis dahin ist unser Sohn ausgezogen.