Mängel an gebrauchtem KFZ
vom 24.6.2005
20 €
Historischer Preis
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Am 3.12.2004 schickte ich per Einschreieben einen Brief an den Verkäufer mit Inhalt: "Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung" und hilfsweise "Rücktritt vom Kaufvertrag wegen erheblicher Mängel". ... Im Mai diesen Jahres bin ich dann auf den Vorschlag des Verkäufers eingegangen, das Getriebe anzunehmen, ohne allerdings Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag zurückzunehmen.