Kündigung des Untermieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
wir (3er WG, 2 hauptmieter + 1 Untermieter) haben unserem untermieter mündlich am 14.11. gekündigt, da das zusammenleben mit ihm unmöglich wurde. diese kündigung haben wir schriftlich am 14.11. nachgereicht, allerdings mit einer falschen kündigungsfrist von 14 tagen. jetzt möchten wir die erforderliche ordentliche kündigung nachreichen. wie muss diese kündigung aussehen? ... ausserdem möchten wir wissen ob wir die neue kündigung auf den 14.11. zurück datieren dürfen oder das heutige datum nehmen müssen? muss der untermieter die kündigung bestätigen?