Arbeitnehmerrechte Zuschüsse/ Urlaub
vom 12.5.2008
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrter Anwalt, hier meine Ausgangssituation: Ich bin Schweizer und arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis seit 1. ... Seither bin ich gesetzlich bei der IKK direkt krankenversichert. • Im befristeten Anstellungsvertrag ist Folgendes festgelegt: - Ich erhalte ein Gehalt von 1,900 € brutto garantiert, das ich über Stunden bei einem Stundenlohn von 19 € „erarbeite“. - Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifverträgen (Bereich Architektur). - Im Krankheitsfall wird das Gehalt nur bis zur Dauer von 6 Wochen weitergezahlt. - Da über 30, stehen mir jährlich 25 Werktage Urlaub zu. • Mein Arbeitsvertrag ist am 31.5.08 abgelaufen, seither arbeite ich ohne Vertrag. • Im Januar 2008 wurde mein Gehalt auf 2,200 € erhöht. • Realer Alltag: - Meine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 190 Stunden. Ich erhalte das Gehalt für 100 Stunden, zusätzliche Stunden werden mit Stundenlohn 19 € vergütet. - Mein Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an die berufsständische Vorsorgeeinrichtung (ersichtlich in der Lohnsteuerbescheinigung). - Mein Arbeitgeber zahlt keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (ersichtlich in der Lohnsteuerbescheinigung) - Mein Urlaub in 2006 und 2007 betrug je 10 Tage und wurde nicht vergütet. - Bei kurzer Krankheit (1-2 Tage) wurde mir kein Geld gutgeschrieben.