Mietvertrag mit Mietzeit von bestimmter Dauer
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Im Mietvertrag steht folgendes: § 2 Mietzeit c) Verträge von bestimmter Dauer mit Begründung Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf 2 Jahre. ... Unsere Frage: Können wir tatsächlich den Mietvertrag nach der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, da der Zeitmietvertrag keine genaue Begründung gem. § 575 BGB enthält und somit unwirksam wird? ... Dort hat man uns mitgeteilt, wir hätten den Vertrag individuell mit dem Vermieter vereinbart (durch die handschriftlichen Eintragungen des Vermieters) und somit wären wir an die 2 Jahre gebunden.